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Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge treffen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.

Die Patientenverfügung richtet sich an Ärzte und das Behandlungspersonal.
Sie kann zusätzlich Anweisungen an bevollmächtigte und bestellte Personen beinhalten, die für die Durchsetzung des Patientenwillens bestimmt sind.

Eine Patientenverfügung soll ein Vorgehen nach den Wünschen und Wertvorstellungen des Patienten ermöglichen, auch wenn dieser zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Weitere Informationen können Sie der folgenden Broschüre entnehmen