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Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht.

Sie enthält Anordnungen für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss.
Mit der Betreuungsverfügung kann man im Voraus bestimmen, was bei einer möglichen Betreuerbestellung zu beachten ist. So kann man u.a.verfügen, wer als Betreuer bestellt oder wer keinesfalls eingesetzt werden soll.

Eine Betreuungsverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden.